Störerhaftung und Bloggen
Wer bloggt, sollte sich der Öffentlichkeitswirksamkeit gewahr sein. Damit verbunden, sind natürlich auch Haftungsrisiken. So zum Beispiel die Störerhaftung, wenn es darum geht Dritten Schaden zuzufügen. Dies kann durch öffentliche Meinungsäußerung, wie etwa in einem Internetforum oder auf einem Blog, geschehen. Meistens wird es wohl um Imageschäden oder um Reputationsverlust gehen.
Glücklicherweise gibt es in Deutschland Anwälte, die hier auf der Höhe sind und sich auf Internetrecht, Web2.0 & Co. spezialisiert haben. So z.B. Rechtsanwalt Sascha Kremer. Ganz vorne dabei, betreibt er sogar einen Blog unter www.kremer-legal.com. Hier wird man auf dem Laufenden gehalten. Zur Störerhaftung zitiert er aktuell ein Urteil vom 16.07.2008 des AG Frankfurt/Main:
Der Betrieb eines Internetforums oder eines Blogs unterliegt dem Schutz der Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit, weshalb eine generelle “Vorab-Zensur-Pflichten” (so das AG Frankfurt/Main wörtlich) abzulehnen sei, insbesondere auch bei Blogs mit “kritischen Inhalten und Diskussionen” ….











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